– Ab dem 1. Januar 2025 wird die Solardachpflicht auf neugebaute Wohngebäude ausgeweitet.
– Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Solardachpflicht auch für Sanierungen der Dachhaut.
Was bedeutet dies für Neubauten und Dachsanierungen?
Neubauten ab 2025
– Es müssen mindestens 30 % der Brutto Dachfläche für PV-Anlagen vorgesehen werden
Dachsanierungen ab 2026
– 30% der Netto Dachfläche sind für PV Anlagen vorzusehen, oder
– 3kWp bei Ein.- und Zweifamilienhäuser
– 4 kWp bei Mehrfamilienhäuser mit 3-5 Wohneinheiten
– 8 kWp bei Mehrfamilienhäuser mit 6-10 Wohneinheiten
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